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   LAG Sachsen, 23.02.2007 - 4 Ta 8/07   

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LAG Sachsen, 23.02.2007 - 4 Ta 8/07 (https://dejure.org/2007,11600)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 23.02.2007 - 4 Ta 8/07 (https://dejure.org/2007,11600)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2007 - 4 Ta 8/07 (https://dejure.org/2007,11600)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Sachsen PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Pflicht eines Rechtsanwaltes zur Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax; Fristwahrung durch Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Frist zur Erhebung ...

  • Judicialis

    KSchG § 5; ; KSchG § 5 Abs. 2; ; KSchG § 5 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 5 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 85 Abs. 2
    Nachträgliche Klagezulassung bei unverschuldeter Fristversäumung - Voraussetzungen der Fax-Ausgangskontrolle durch Rechtsanwalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.11.1997 - VIII ZB 33/97

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus LAG Sachsen, 23.02.2007 - 4 Ta 8/07
    Soll nämlich ein fristwahrender Schriftsatz per Telefax übermittelt werden, so setzt eine sorgfältige Ausgangskontrolle voraus, dass eine Frist erst dann gelöscht werden darf, wenn für den Absender feststeht, dass die beabsichtigte Übermittlung wirklich erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - Aktenzeichen XI ZB 27/05; Beschluss vom 23.05.2006 - Aktenzeichen VI ZB 77/05; Beschluss vom 26.01.2006 - Aktenzeichen I ZB 64/05; Beschluss vom 09.11.2005 - Aktenzeichen XII ZB 270/04; Beschluss vom 19.11.1997 - Aktenzeichen VIII ZB 33/97 - jeweils m. w. N.).

    Mit Rücksicht auf die Risiken beim Einsatz eines Telefaxgerätes kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu überprüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BAGE 79, 379, 382; BGH 19. November 1997 - VIII ZB 33/97 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 55; BGH NJW-RR 1998, 1361 links; BGH NJW 2000, 1043, 1044; Müller NJW 2000, 322, 334; Pape/BNotthoff NJW 1996, 417, 424; Henneke NJW 1998, 2194, 2195).

  • BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93

    Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft

    Auszug aus LAG Sachsen, 23.02.2007 - 4 Ta 8/07
    Dabei darf der Anwalt das Absenden der Telekopie auch einer zuverlässigen, hinreichend geschulten und überwachten Bürokraft übertragen (BAG 30. März 1995 aaO; BGH NJW 1994, 329).

    Es handelt sich insoweit um eine einfache Tätigkeit, die der Prozessbevollmächtigte nicht selbst verrichten muss, sondern einer hinreichend geschulten und überwachten Bürokraft überlassen kann (BGH NJW 1994, 329; Müller NJW 2000, 322, 329; Pape/Notthoff NJW 1996, 417, 421).

  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehler des Anwaltsgehilfen bei der

    Auszug aus LAG Sachsen, 23.02.2007 - 4 Ta 8/07
    Es ist ständige Rechtsprechung, dass fristgebundene Schriftsätze per Telefax fristwahrend übermittelt werden können (BAG 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - AP 1977 § 233 Nr. 34; BAG 30. März 1005 - 2 AZR 1020/94 - BAGE 79, 382).

    Mit Rücksicht auf die Risiken beim Einsatz eines Telefaxgerätes kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu überprüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BAGE 79, 379, 382; BGH 19. November 1997 - VIII ZB 33/97 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 55; BGH NJW-RR 1998, 1361 links; BGH NJW 2000, 1043, 1044; Müller NJW 2000, 322, 334; Pape/BNotthoff NJW 1996, 417, 424; Henneke NJW 1998, 2194, 2195).

  • BGH, 27.10.1998 - X ZB 20/98

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die

    Auszug aus LAG Sachsen, 23.02.2007 - 4 Ta 8/07
    Denn ein Prozessbevollmächtigter kann auch mit einer genauen Einzelanweisung an eine zuverlässige Angestellte eine wirksame Ausgangskontrolle bei der Versendung von Telekopien sicherstellen und damit eine Fristwahrung gewährleisten (BGH NJW 1999, 429).

    Nur beim Vorliegen besonderer Umstände (längerer Zeitraum zwischen Einzelanweisung und Erledigungsdatum, vgl. BGH NJW 1999, 429) ist eine weitere Überprüfung durch den Rechtsanwalt erforderlich.

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 27/05

    Anforderungen an die Büroorganisation und die Ausgangskontrolle bei Übermittlung

    Auszug aus LAG Sachsen, 23.02.2007 - 4 Ta 8/07
    Soll nämlich ein fristwahrender Schriftsatz per Telefax übermittelt werden, so setzt eine sorgfältige Ausgangskontrolle voraus, dass eine Frist erst dann gelöscht werden darf, wenn für den Absender feststeht, dass die beabsichtigte Übermittlung wirklich erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - Aktenzeichen XI ZB 27/05; Beschluss vom 23.05.2006 - Aktenzeichen VI ZB 77/05; Beschluss vom 26.01.2006 - Aktenzeichen I ZB 64/05; Beschluss vom 09.11.2005 - Aktenzeichen XII ZB 270/04; Beschluss vom 19.11.1997 - Aktenzeichen VIII ZB 33/97 - jeweils m. w. N.).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZB 64/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung einer

    Auszug aus LAG Sachsen, 23.02.2007 - 4 Ta 8/07
    Soll nämlich ein fristwahrender Schriftsatz per Telefax übermittelt werden, so setzt eine sorgfältige Ausgangskontrolle voraus, dass eine Frist erst dann gelöscht werden darf, wenn für den Absender feststeht, dass die beabsichtigte Übermittlung wirklich erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - Aktenzeichen XI ZB 27/05; Beschluss vom 23.05.2006 - Aktenzeichen VI ZB 77/05; Beschluss vom 26.01.2006 - Aktenzeichen I ZB 64/05; Beschluss vom 09.11.2005 - Aktenzeichen XII ZB 270/04; Beschluss vom 19.11.1997 - Aktenzeichen VIII ZB 33/97 - jeweils m. w. N.).
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94

    Sorgfaltsanforderungen bei fehlgeschlagener Übermittlung einer

    Auszug aus LAG Sachsen, 23.02.2007 - 4 Ta 8/07
    Es ist ständige Rechtsprechung, dass fristgebundene Schriftsätze per Telefax fristwahrend übermittelt werden können (BAG 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - AP 1977 § 233 Nr. 34; BAG 30. März 1005 - 2 AZR 1020/94 - BAGE 79, 382).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 77/05

    Anforderungen an die Büroorganisation hinsichtlich der Ausgangskontrolle

    Auszug aus LAG Sachsen, 23.02.2007 - 4 Ta 8/07
    Soll nämlich ein fristwahrender Schriftsatz per Telefax übermittelt werden, so setzt eine sorgfältige Ausgangskontrolle voraus, dass eine Frist erst dann gelöscht werden darf, wenn für den Absender feststeht, dass die beabsichtigte Übermittlung wirklich erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - Aktenzeichen XI ZB 27/05; Beschluss vom 23.05.2006 - Aktenzeichen VI ZB 77/05; Beschluss vom 26.01.2006 - Aktenzeichen I ZB 64/05; Beschluss vom 09.11.2005 - Aktenzeichen XII ZB 270/04; Beschluss vom 19.11.1997 - Aktenzeichen VIII ZB 33/97 - jeweils m. w. N.).
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 270/04

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen

    Auszug aus LAG Sachsen, 23.02.2007 - 4 Ta 8/07
    Soll nämlich ein fristwahrender Schriftsatz per Telefax übermittelt werden, so setzt eine sorgfältige Ausgangskontrolle voraus, dass eine Frist erst dann gelöscht werden darf, wenn für den Absender feststeht, dass die beabsichtigte Übermittlung wirklich erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - Aktenzeichen XI ZB 27/05; Beschluss vom 23.05.2006 - Aktenzeichen VI ZB 77/05; Beschluss vom 26.01.2006 - Aktenzeichen I ZB 64/05; Beschluss vom 09.11.2005 - Aktenzeichen XII ZB 270/04; Beschluss vom 19.11.1997 - Aktenzeichen VIII ZB 33/97 - jeweils m. w. N.).
  • BGH, 13.04.1997 - XII ZB 56/97
    Auszug aus LAG Sachsen, 23.02.2007 - 4 Ta 8/07
    Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, seine Weisungen, etwa über die Absendung von Schriftsätzen per Telefax, befolgt; es besteht keine Verpflichtung, sich anschließend über die Ausführung zu vergewissern (BGH NJW 1997, 1930).
  • BGH, 17.11.1999 - IV ZB 18/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung eines

  • LAG Köln, 23.01.2008 - 5 Ta 320/07

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung - Ausgangskontrolle Rechtsanwalt

    Die Sicherung des rechtzeitigen Eingangs einer fristgebundenen Kündigungsschutzklage bei Gericht macht eine zuverlässige Fristen- und Ausgangskontrolle notwendig (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 22. Dezember 1998 - 10 Ta 273/98 - LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Juni 2002 - 18 Ta 9/02 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. September 2005 - 5 Ta 176/05 - LAG Sachsen, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 4 Ta 8/07 -).

    Nach dieser Rechtsprechung, die vornehmlich zu Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ergangen ist und insoweit auf die verwandte nachträgliche Klagezulassung übertragbar ist (vgl. LAG Sachsen, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 4 Ta 8/07 - ErfK-Ascheid, 5. Aufl., § 5 KSchG Rdn. 1, HWK-Pods/Quecke, Arbeitsrechtskommentar, 2. Aufl., § 5 KSchG Rdn. 2), liegt ein Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vor.

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